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Krank
sein während einer Auslandsreise ist wohl das Schlimmste,
was man sich als Urlauber
oder Auslandsreisender vorstellen kann. Eine Auslandsreisekranken Versicherung
bewahrt vor den finan- ziellen
Konsequenzen einer Krankheit während einer Auslandsreise.
Reiseexperten wissen: Eine
Auslandsreisekranken Versicherung gehört daher immer ins "Handgepäck".
Ganz gleich, ob man einzeln oder
in der Gruppe, als
Schüler oder als Erwachsener
verreist. Die Auslandsreisekranken Versicherung
zahlt die ärztliche
Behandlung im Ausland und wenn
es
erforderlich wird, auch den medizinisch
notwendigen Kranken-Rücktransport
hier
online abschließbar
Wer
gesetzlich krankenversichert ist, genießt während einer
Auslandsreise oftmals keinen
Krankenversicherungsschutz. Selbst
harmlose Erkrankungen (Infekte,
Sonnenallergien etc.) werden dann
während einer Auslandsreise zum Problem. Zwar gibt es
so genannte "Auslandsreisekranken-Scheine".
Doch diese helfen dem gesetzlich
Krankenversicherten nur in EU-Ländern und in den
Mittelmeeranrainerstaaten.
Darüber
hinaus in Ländern, welche ein Sozialversicherungsabkommen
mit Deutschland getroffen haben.
Selbst
in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen
besteht, nutzt der niedergelassene Arzt oftmals "die
Gunst der Stunde": Er stellt Privatrechnungen aus.
Diese fallen dann in der Regel deutlich höher als
der Teil aus, welchen Ihre Krankenkasse zuhause erstattet.
Eine Auslandsreisekranken- Versicherung
trägt in diesem Fall die entstehenden Differenzkosten.
Da man außerhalb der oben aufge- führten Änder als
Kassenpatient seine Kosten komplett selbst tragen muss,
wird hier eine Auslandsreisekranken-Versicherung
noch wichtiger. hier
abschließen ohne Gesundheitsprüfung
Wer
privat krankenversichert ist, genießt in der Regel komfortablen
Versicherungsschutz - meist auch während einer Auslandsreise.
Dennoch stellt eine Auslandsreisekranken-Versicherung
auch für Privat- patienten eine sinnvolle und wichtiger
Ergänzung Ihres bestehenden Versicherungsschutzes dar.
So übernimmt die Auslandsreisekranken-Versicherung
den meidzinisch, notwenigen Rücktransport, welcher nicht
automatisch in jeder privaten Krankenversicherung
enthalten ist. Zudem müssen bei einer bestehenden Auslandsreise-Krankenversicherung
ggf. vereinbarte Selbstbeteiligungen nicht selbst erbracht
werden. hier
online abschließen
Viele
Beamte/Beamtinnen sind privat krankenversichert. Eine
ergänzende Auslandsreisekranken- Versicherung ist
in diesem Fall grundsätzlich empfehlenswert. Hintergrund:
Die Beihilfe trägt grundsätzlich nicht die Kosten
für
einen medizinisch begründeten Rücktransport. Alle anderen
Krankheitskosten werden nur in der Höhe erstattet,
wie sie auch bei einer Behandlung in Deutschland abgerechnet
würden. Die Auslandsreisekranken-Versicherung verschafft
hier dem Beamten/der Beamtin finanzielle Sicherheit.
hier
online abschließen
Die
hier vorgestellte Auslandsreisekranken-Versicherung
ging mehrmals als Testsieger aus verschiedenen Vergleichen
hervor. FINANZtest bescheinigt ein überzeugendes Preis-Leistungsverhältnis.
* Sie wählen vollkommen frei
den behandelnden Arzt- und das Krankenhaus
am Urlaubsort * Sie erhalten nach Rückkehr ins Heimatland
die Erstattung für ärztlich verordnete Arznei-,
Verbands- und Heilmittel. Selbstverständlich
auch für ambulante und stationäre Behandlungen *
Ihre Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen
und einfache Zahnfüllungen werden übernommen. Falls
Ihr Zahnersatz repariert werden muss, fällt auch dies
unter den Versicherungsschutz der Auslandsreisekranken-Versicherung *
Sie erhalten eine Kostenerstattung für den Transport zur stationären
Behandlung in das nächst erreichbare Krankenhaus *
Wenn ein ärztlich verordneter
und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus
in der Nähe Ihres Wohnortes erfolgen muss, so übernimmt die Auslandsreisekranken
Versicherung auch diese Kosten *
Daneben kommt eine leistungsfähige Auslandsreisekranken-Versicherung
für verschiedenen Zusatz- kosten
auf. Zum Beispiel: Weltweite 24h-Service-Hotline, Vermittlung entsprechender
Ärzte und
medizinischer Betreuung, Auskünfte zu Impfvorschriften/ -empfehlungen
im jeweiligen Urlaubsland, Übermittlungen
von Nachrichten im Krankheitsfall an Familie und Angehörige hier
online abschließen
Der
Leistungsumfang einer Auslandsreisekranken-Versicherung
ist sehr weitreichend. Dennoch gibt es einige Beschränkungen,
welche es zu beachten gilt:
*
die TRAVEL-SECURE-Auslandsreisekranken-Versicherung
wir ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen * bestehende
Vorerkrankungen sind ausgeschlossen * diese
Auslandsreisekranken-Versicherung kann nur für Urlaubsreisen
abgeschlossen werden * Das Höchstalter beträgt
79 Jahre (Reisedauer bis 42 Tage) bzw. 69 Jahre (Reisedauer
bis 365 Tage)
hier
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Die
Auslandsreisekranken-Versicherung kann sofort online
abgeschlossen werden. Zahlungen sind per Kreditkarte
(Mastercard / Eurocard,
VISA, American Express) oder über Lastschrifteneinzug (LEV) möglich hier
online abschließen
Optionale
Ergänzungen zur Auslandsreisekranken-Versicherung. Diese
können während der Online- Beantragung hinzu gewählt
werden:
Reiserücktrittskostenversicherung
Gerade
Reisegruppen planen ihren Urlaub/ ihre Reise meist über
einen langen Zeitraum.
Bis zum Reiseantritt kann viel passieren. Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die Kosten,
falls Sie Ihre Reise gar
nicht antreten können. mehr
Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruch-Versicherung ist eine wenig
bekannte, aber um so sinvollere Ergänzung zur Reiserücktrittskostenversicherung.
Die Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten
für den entgangenen Resturlaub,
falls Sie eine Reise aus einem wichtigem Grund wie
z.B. Krankheit oder Unfall vorzeitig abbrechen müssen.
mehr
Reisegepäckversicherung
Foto,
Video, iPod, MP3-Player, Golfausrüstung oder erworbene
Andenken: Nicht selten summiert
sich der "Hausrat auf Reisen" auf
mehrere tausend Euro. Eine Reisegepäckversicherung
sichert
Mitgebrachtes und Mitbringsel
gegen und mehr
Reise-Unfallversicherung
Wenn einer eine Reise tut, dann
kann er was erleben. Manchmal bleiben neben schönen
Erinnerungen auch jahrelang schmerzliche Erlebnisse. Ungewohnte
Betätigungen in unbekanntem Ambiente bergen immer Risiken.
Ein Fehltritt kann verheerende Folgen haben. Die gesetzliche
Unfallversicherung leistet nicht in der Freizeit - schon gar nicht im Urlaub.
Eine Reise-Unfallversicherung bietet daher eine 24-Stunden-Deckung
mit weltweitem Schutz. mehr
Mehr
Informationen zu Reiseversicherungen für Gruppen von
10 bis 50 Personen - hier
klicken
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